Fluggastrechte

Flugverspätung & Entschädigung

Bei Verspätung, Annullierung oder Überbuchung kann je nach Einzelfall ein Anspruch nach EU-Recht bestehen — unabhängig vom Ticketpreis.

Wann besteht ein Anspruch?

Die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 gilt für Flüge, die in der EU starten, sowie für Flüge in die EU mit einer EU-Airline. Sie greift unabhängig davon, was du für das Ticket bezahlt hast.

Verspätung

Ab drei Stunden Verspätung am Ziel besteht in der Regel ein Anspruch — gerechnet wird die Ankunft, nicht der Abflug.

Annullierung

Wird dein Flug weniger als 14 Tage vor Abflug gestrichen, hast du meist Anspruch auf Entschädigung zusätzlich zur Erstattung.

Überbuchung

Wirst du gegen deinen Willen nicht befördert, weil der Flug überbucht ist, steht dir eine Ausgleichszahlung zu.

Welche Unterlagen brauchst du?

  • Buchungsbestätigung mit Flugnummer und Datum
  • Bordkarte oder Check-in-Nachweis
  • Belege für Zusatzkosten (Hotel, Verpflegung, Ersatzticket)
  • Schriftverkehr mit der Airline, auch Absagen

Wer setzt deinen Anspruch durch?

Beide Anbieter prüfen kostenlos und arbeiten auf Erfolgsbasis: Nur wenn Geld fließt, behalten sie einen Anteil. Welcher besser passt, hängt vom Fall ab — deshalb stellen wir beide gleichwertig vor.

AirHelp

Prüft den Anspruch kostenlos und übernimmt die Durchsetzung — auch vor Gericht.

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Compensair

Schnelle Online-Prüfung ohne Papierkram, Auszahlung nach erfolgreicher Forderung.

Mit Compensair prüfen

Beide Links sind Partnerlinks. Bei erfolgreicher Vermittlung erhalten wir eine Provision — deine Entschädigung verringert sich dadurch nicht.

Häufige Fragen

Wie viel Entschädigung steht mir zu?

Je nach Flugstrecke kommen 250 €, 400 € oder 600 € in Betracht. Maßgeblich ist die Entfernung, nicht der Ticketpreis. Ob und in welcher Höhe im Einzelfall ein Anspruch besteht, entscheidet sich erst nach Prüfung durch unsere Partner.

Wie lange kann ich Ansprüche geltend machen?

In Deutschland in der Regel drei Jahre zum Jahresende. Für ältere Flüge lohnt sich eine Prüfung also oft noch.

Was kostet die Durchsetzung?

Die Prüfung ist bei beiden Anbietern kostenlos. Im Erfolgsfall behalten sie eine Provision, meist zwischen 25 und 35 Prozent. Scheitert die Forderung, zahlst du nichts.

Gilt das auch für Flüge in die Türkei?

Bei Abflügen aus der EU ja — etwa Frankfurt–Antalya, unabhängig von der Airline. Umgekehrt kommt es auf die Airline an: Die Türkei gehört nicht zur EU, ein Flug von Istanbul nach Wien fällt also nur unter die Verordnung, wenn die ausführende Airline eine EU-Airline ist. Turkish Airlines, Pegasus, AJet und SunExpress sind das nicht — es sei denn, der Flug gehört zu einer einzigen Buchung, die in der EU begonnen hat.

Karrida Türkiye bietet keine Rechtsberatung an. Die Prüfung möglicher Ansprüche erfolgt ausschließlich durch unsere Partner AirHelp oder Compensair. Diese Seite gibt lediglich einen allgemeinen Überblick über die EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004.

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